Auswahlkriterien
§ 7.
(1) In Bewerbungsgesprächen sind diskriminierende Fragestellungen (wie etwa nach Familienplanung) unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren (wie beispielsweise Kinderbetreuungspflichten).
(2) Das Vorliegen einer Schwangerschaft ist, sofern alle anderen Voraussetzungen zutreffen, kein Grund zur Ablehnung der Aufnahme oder der Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis.
(3) Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich kein Ausschließungsgrund im Hinblick auf die Übernahme von leitenden Funktionen.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Gesetzesnummer
20009054
Dokumentnummer
NOR40167472
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