Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Arbeitszeitregelung
§ 7.
(1) Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung inklusive Telearbeit und Teilzeit wird im Rechnungshof bereits umgesetzt und in Einzelfällen auch in Anspruch genommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren 27 Frauen und 8 Männer in Teilzeit. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
(2) In den Jahren 2016 und 2017 nahmen 14 Mitarbeiterinnen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (BGBl. Nr. 221/1979) und 9 Mitarbeiter Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz (BGBl. Nr. 651/1989) in Anspruch, 3 Mitarbeiter die Väterfrühkarenz („Papamonat“). Die Durchschnittsdauer der Mütterkarenz belief sich auf 17,5 Monate, jene der Väterkarenz auf 4,8 Monate.
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2020
Gesetzesnummer
20010191
Dokumentnummer
NOR40201823
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