Arbeitszeitregelung
§ 7.
Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung wird im Rechnungshof bereits umgesetzt und in Einzelfällen auch in Anspruch genommen. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018
Gesetzesnummer
20009757
Dokumentnummer
NOR40189119
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