§ 7 Erlassung der Prüfungsordnung für den Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer

Alte FassungIn Kraft seit 17.9.1976

Das Berggesetz ist mit 31. 12. 2001 außer Kraft getreten.

Wiederholungsprüfung

§ 7.

Die Häuerprüfung kann, wenn sie nicht bestanden wurde, frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

Das Berggesetz ist mit 31. 12. 2001 außer Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026

Gesetzesnummer

10006523

Dokumentnummer

NOR12071416

alte Dokumentnummer

N51976153810

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