Förderwerber
§ 7.
Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen, Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 zu setzen.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022
Gesetzesnummer
20011878
Dokumentnummer
NOR40243551
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