§ 7 BZG

Alte FassungIn Kraft seit 07.12.1995

Inkrafttreten

§ 7

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1984 in Kraft.

(1a) § 3a tritt mit 1. Dezember 1995 außer Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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