§ 7 BMSGPK-Grundausbildungsverordnung 2020

Alte FassungIn Kraft seit 06.8.2020

3. Abschnitt

Ressortspezifische IT-Schulung und Einführungsveranstaltung

§ 7.

Möglichst vor dem Beginn der theoretischen Grundausbildung bekommen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Einschulung in ressortspezifischen IT-Anwendungen und besuchen die Einführungsveranstaltung des BMSGPK. In der Einführungsveranstaltung erfolgt die Vermittlung wichtiger Informationen durch den Dienstgeber sowie die Vorstellung der Personalvertretung, der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming und der Mobbingpräventionsbeauftragten. Sie ist von der jeweiligen Dienststelle zu organisieren.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2023

Gesetzesnummer

20011253

Dokumentnummer

NOR40225723

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