Bundesverwaltungsgericht
§ 7.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über
- 1. Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes,
- 2. Beschwerden gegen Bescheide der Vertretungsbehörden gemäß dem 11. Hauptstück des FPG,
- 3. Beschwerden gegen Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gemäß dem 1. Hauptstück des 2. Teiles des BFA-VG und gemäß dem 7. und 8. Hauptstück des FPG,
- 4. Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes und
- 5. Beschwerden gegen Bescheide des Bundesministers für Inneres in Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 bis 6.
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