§ 7.
Die von den Reichsgauen geführte Selbstverwaltung geht in jedem Land auf den Provisorischen Landesausschuß, in Wien auf den Stadtsenat, über.
An die Stelle der Provisorischen Landesausschüsse ist mit
Inkrafttreten des B-VG am 19. Dezember 1945 die Landesregierung
getreten.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2020
Gesetzesnummer
10000206
Dokumentnummer
NOR12003392
alte Dokumentnummer
N1194516392S
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