Organe der Kammer.
§ 7.
Organe der Apothekerkammer sind:
- 1. Die Hauptversammlung,
- 2. die Abteilungsversammlungen,
- 3. der Vorstand,
- 4. der Präsident und zwei Vizepräsidenten als seine Stellvertreter,
- 5. die Ausschüsse der beiden Abteilungen,
- 6. die Obmänner der Ausschüsse der beiden Abteilungsversammlungen und ihre Stellvertreter,
- 7. die Landesgeschäftsstellen,
- 8. der Disziplinarrat.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2025
Gesetzesnummer
10010249
Dokumentnummer
NOR12129713
alte Dokumentnummer
N8194728474L
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