Inkrafttreten
§ 78
(1) § 78.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1992 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie können frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
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