Mehrzweckleitern
§ 78
§ 78. Für Mehrzweckleitern gelten die Bestimmungen jener Leiterarten, an deren Stelle sie verwendet werden, sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Mehrzweckleitern
§ 78
§ 78. Für Mehrzweckleitern gelten die Bestimmungen jener Leiterarten, an deren Stelle sie verwendet werden, sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)