18. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Diplomarbeit
§ 77.
§ 74 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Freigegenstandsbereich „Früherziehung“ nicht gewählt werden kann.
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