Theoretische Prüfung für Berufs-Hubschrauberpiloten
§ 74
§ 74. Inhalt der theoretischen Prüfung (§ 18) für Berufs-Hubschrauberpiloten sind die in § 67 genannten Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Berufs-Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind.
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