§ 6 ZIS-V 2019

Alte FassungIn Kraft seit 22.2.2019

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 391/2022

ZIS-Einmelde-Portal

§ 6.

(1) Nach § 1 Einmeldeverpflichtete haben die Daten gemäß § 4 über ein ZIS-Einmelde-Portal auf der Website der RTR-GmbH (www.rtr.at/ZIS ) einzumelden.

(2) Die RTR-GmbH hat das Einmelde-Portal mit einer Benutzerverwaltung zu versehen und den Verpflichteten gemäß § 1 Zugangsdaten zu übermitteln. Zugangsdaten können bei Bedarf auch von Verpflichteten bei der RTR-GmbH angefordert werden. Beim Einmelde-Portal angemeldeten Benutzern wird eine Übersicht über die von ihnen zuletzt eingemeldeten Daten zur Verfügung gestellt.

(3) Über das Einmelde-Portal sind Daten in einem der in § 5 festgelegten Formate hochzuladen. Zusätzlich sind als allgemeine Informationen für alle eingemeldeten Datensätze im Einmelde-Portal-Formular der Unternehmensname, ein oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten und das verwendete Koordinatensystem anzugeben. Das Einmelde-Portal bietet die Möglichkeit, bei den hochgeladenen Daten einzelne Komponenten im Sinne des § 4 Abs. 4 zu kennzeichnen.

(4) Die RTR-GmbH hat eine detaillierte Beschreibung des Einmelde-Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website zu veröffentlichen und auf aktuellem Stand zu halten.

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2023

Gesetzesnummer

20010587

Dokumentnummer

NOR40213278

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