Die nun geltende Meisterprüfungsordnung für die Handwerke der Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Kürschner und Säckler wurde nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht, sondern ist im RIS unter „Kundmachungen, Erlässe“ abrufbar.
Werkstoffkunde
§ 6.
Die Prüfung im Gegenstand Werkstoffkunde hat Fragen aus folgenden Sachgebieten zu umfassen:
- 1. Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen und Verwendung der Werk- und Hilfsstoffe,
- 2. Herkunft der Rohmaterialien und Erzeugung von Flächengebilden und
- 3. Prüfmethoden zur Unterscheidung von Werkstoffen (Materialien).
Schlagworte
Werkstoff
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2023
Gesetzesnummer
20000218
Dokumentnummer
NOR40001808
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