§ 6
Anlage E enthält die Distinktionen des Wachkörpers Bundespolizei und des rechtskundigen Dienstes der Sicherheitsbehörden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 6
Anlage E enthält die Distinktionen des Wachkörpers Bundespolizei und des rechtskundigen Dienstes der Sicherheitsbehörden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)