Pflichtfächer und Wahlfächer im zweiten Studienabschnitt
§ 6
(1) Im zweiten Studienabschnitt sind insgesamt 90 Wochenstunden, davon nach Maßgabe des Studienplanes 85 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern (Abs. 2) zu inskribieren. Die nach Inskription der Pflicht- und Wahlfächer auf die Gesamtstundenzahl (90 Wochenstunden) noch fehlende Zahl von Wochenstunden ist durch Inskription von Freifächern (§ 16) zu erfüllen. Die im Studienplan empfohlenen Freifächer sind besonders zu beachten. In jedem Semester sind jedenfalls mindestens 12 Wochenstunden zu inskribieren.
(2) Während des zweiten Studienabschnittes sind aus den folgenden Pflichtfächern und Wahlfächern zu inskribieren:
Wochen-
stunden
1. Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre ...... 14-20
2. eine besondere
Betriebswirtschaftslehre nach
Wahl des ordentlichen Hörers .. 8-12
3. Erziehungswissenschaft ........ 8-10
4. Wirtschaftspädagogik
einschließlich der Didaktik der
wirtschaftswissenschaftlichen
Fächer ........................ 12-16
5. nach Wahl des ordentlichen
Hörers eines der folgenden
Fächer:
Grundzüge des öffentlichen
Rechts,
Finanzrecht,
Arbeitsrecht und
Grundzüge des Sozialrechts,
Neuere Geschichte und
Zeitgeschichte,
eine zweite besondere
Betriebswirtschaftslehre nach
Wahl des ordentlichen Hörers,
Betriebspädagogik,
Didaktik der
Volkswirtschaftslehre ......... 6-10
6. nach Wahl des ordentlichen
Hörers ein zweites der in Z 5
genannten Fächer .............. 6-10
7. Grundzüge der
Volkswirtschaftstheorie und der
Volkswirtschaftspolitik ....... 6-10
8. Schulpraktikum (§ 10) ......... 12
9. Begleitlehrveranstaltung zum
Schulpraktikum ................ 2
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