§ 6 Studienordnung Verfahrenstechnik

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1991

Inkrafttreten

§ 6

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.

(2) Der Studienplan auf Grund dieser Verordnung kann bereits ab dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; er darf jedoch frühestens mit dem 1. Oktober 1991 in Kraft gesetzt werden.

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