§ 6 StIV

Alte FassungIn Kraft seit 21.12.2004

Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG

§ 6.

Durch diese Verordnung wird auch die Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen umgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10010807

Dokumentnummer

NOR40061503

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