Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG
§ 6.
Durch diese Verordnung wird auch die Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen umgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10010807
Dokumentnummer
NOR40061503
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