§ 6 SiGeb-VO

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2002

§ 6.

Der Kostenersatz für Erteilung von Auskünften über erkennungsdienstliche Daten beträgt

  1. 1. bei Lichtbildern insgesamt 8,20 Euro;
  2. 2. bei Fingerabdrücken insgesamt 30,20 Euro.

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