In-Kraft-Treten
§ 6
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
(2) Am 31. Dezember 2002 bestehende Reihungsrichtlinien für die Auswahl der Vertragsärztinnen/Vertragsärzte und der Vertrags-Gruppenpraxen sind abweichend von Abs. 1 weiterhin, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005, anzuwenden, wenn zwischen den Gesamtvertragsparteien (§ 341 Abs. 1 ASVG) nichts anderes vereinbart wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)