Etikett
§ 6.
Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach § 4 Abs. 1 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung haben dem Anhang I (Anm.: Anhang I nicht darstellbar) zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen
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