§ 6 Raumklimageräte-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.2004

Etikett

§ 6.

Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach § 4 Abs. 1 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung haben dem Anhang I (Anm.: Anhang I nicht darstellbar) zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen

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