§ 6.
Die Anhänge E1 bis E4 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Dienst- und Funktionsabzeichen:
- 1. Dienstabzeichen „Kriminaldienst“,
- 2. Funktionsabzeichen „Exekutivdienstabzeichen“,
- 3. Funktionsabzeichen „Alpinpolizei“, „Ausgleichsmaßnahmen“, „Diensthundeführer“, „Einsatzkommando Cobra“, „Einsatztrainer“, „Entschärfungsdienst“, „Flugpolizei“, „Gefahrstoffkundiges Organ“, „Landesverkehrsabteilung“, „Polizeimusik“, „Sanitätsdienst“, „Polizeiarzt“, „Schiffsführer“, „Strahlenspürer“ sowie
- 4. folgende Funktionsabzeichen im Bereich „Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst“: „Einsatzeinheit Burgenland“, „Einsatzeinheit Kärnten“, „Einsatzeinheit Niederösterreich“, „Einsatzeinheit Oberösterreich“, „Einsatzeinheit Salzburg“, „Einsatzeinheit Steiermark“, „Einsatzeinheit Tirol“, „Einsatzeinheit Vorarlberg“, „Einsatzeinheit Wien“, „WEGA“, „Ordnungsdiensteinheit“ und „Aufarbeitungskontingent“.
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