Erhebungsunterlagen
§ 6.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019
Gesetzesnummer
20008379
Dokumentnummer
NOR40149802
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