§ 6.
(1) Die pädagogisch-fachliche Betreuung von Informationstechnologie-Arbeitsplätzen (ITArbeitsplätzen) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, an allgemein bildenden höheren Schulen sowie an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik ist in dem in Abs. 2 angeführten Ausmaß in die Lehrverpflichtung einzurechnen. Diese Betreuung umfasst im pädagogisch-fachlichen Bereich insbesondere
- 1. die anwendungsnahe Hard- und Softwareunterstützung einschließlich Internetanbindung und Anwenderprogramme,
- 2. unterrichtsorganisatorische Arbeiten,
- 3. die Betreuung der Lehrer und der Schüler im IT-Betrieb der Schule,
- 4. Mitwirkung am facheinschlägigen Beschaffungswesen,
- 5. die Führung der Fachbibliothek und
- 6. die Erstellung eigener und die Evidenthaltung elektronischer Publikationen des Fachgebietes.
(2) Das Ausmaß der Einrechnung in die Lehrverpflichtung beträgt für
10 bis 20 IT-Arbeitsplätze 2 Wochenstunden,
21 bis 40 IT-Arbeitsplätze 3 Wochenstunden,
41 bis 60 IT-Arbeitsplätze 4 Wochenstunden,
61 bis 80 IT-Arbeitsplätze 5 Wochenstunden,
81 bis 100 IT-Arbeitsplätze 6 Wochenstunden
der Lehrverpflichtungsgruppe II und für jede weitere begonnene Einheit von 20 IT-Arbeitsplätzen je eine weitere Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe II. Diese Einrechnung gebührt jedoch nur in folgendem Höchstausmaß:
Bis zu 150 Schülern je Schulstandort 2 Wochenstunden
von 151 bis 500 Schülern je Schulstandort 4 Wochenstunden
von 501 bis 900 Schülern je Schulstandort 6 Wochenstunden
von 901 bis 1 300 Schülern je Schulstandort 8 Wochenstunden
von 1 301 bis 1 700 Schülern je Schulstandort 10 Wochenstunden
von 1 701 bis 2 100 Schülern je Schulstandort 12 Wochenstunden
von 2 101 bis 3 000 Schülern je Schulstandort 14 Wochenstunden
mehr als 3 000 Schüler je Schulstandort 16 Wochenstunden
der Lehrverpflichtungsgruppe II.
(3) Unter IT-Arbeitsplätzen im Sinne der voranstehenden Absätze sind sowohl nicht vernetzte als auch vernetzte inventarisierte IT-Arbeitsplätze (einschließlich Intranet) zu verstehen, die für den Unterricht verwendet werden. Die Anzahl der IT-Arbeitsplätze sowie die Anzahl der Schüler gemäß Abs. 2 bemisst sich für das jeweilige Schuljahr auf Grund des Stichtags der österreichischen Schulstatistik für die jeweilige Schulart.
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