Werkstoffkunde
§ 6.
Im Gegenstand Werkstoffkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
- 1. Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen, Verwendung und Verarbeitung der Werkstoffe und der Hilfsstoffe,
- 2. Vorkommen und Gewinnung von Eisen und anderen Metallen, Herstellung von Stahl, von anderen Metallen und Metallegierungen sowie von Kunststoffen,
- 3. Gefügebehandlung durch Glühen, Härten und Anlassen,
- 4. Einteilen der Stähle nach Qualität und Handelsformen,
- 5. Kunststoffe, die im Handwerk der Messerschmiede einschließlich der Erzeuger von Hieb- und Stichwaffen Verwendung finden,
- 6. Holzarten, die im Handwerk der Messerschmiede einschließlich der Erzeuger von Hieb- und Stichwaffen Verwendung finden.
Schlagworte
Hiebwaffe
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Gesetzesnummer
10007636
Dokumentnummer
NOR12084915
alte Dokumentnummer
N5199529797L
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