§ 6 LMV 2005

Alte FassungIn Kraft seit 30.10.2005

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

§ 6.

Mit dieser Verordnung ist die Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG , ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S.87 umgesetzt.

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