§ 6 Limit-Verordnung 1997

Alte FassungIn Kraft seit 04.4.1997

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 73/1998).

§ 6.

An Schulen mit zweisprachigem Unterricht (Minderheitenschulwesen) dürfen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für die deutschsprachigen Schulbücher auch Schulbücher für die Zweitsprache in dem Umfang (Anzahl der Titel) pro Schüler wie für den vergleichbaren deutschsprachigen Unterricht angeschafft werden.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2025

Gesetzesnummer

10009064

Dokumentnummer

NOR12113667

alte Dokumentnummer

N6199761397J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)