§ 6 L-AVO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2010

Hausmüllabfuhr

§ 6

Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich von zuständigen Stellen zur Hausmüllabfuhr eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.

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