Herkunftsnachweise
§ 6
Die Anerkennung der Herkunftsnachweise sowie die Überwachung ist in den aufgrund der grundsatzgesetzlichen Regelung des § 42a ElWOG erlassenen Landesgesetze geregelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Herkunftsnachweise
§ 6
Die Anerkennung der Herkunftsnachweise sowie die Überwachung ist in den aufgrund der grundsatzgesetzlichen Regelung des § 42a ElWOG erlassenen Landesgesetze geregelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)