Kostenersatz
§ 6.
(1) Für die Ausstellung der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten:
1. Werkstattkarte ............................. 97 Euro,
2. Fahrerkarte ................................ 70 Euro,
3. Unternehmenskarte .......................... 85 Euro,
4. Kontrollkarte .............................. 70 Euro.
(2) Wird in den Fällen des § 4 eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.
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