Erstorientierung
§ 6.
Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung von Kenntnissen, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Eine strukturierte Einarbeitung innerhalb der ersten Monate nach dem Dienstantritt soll eine rasche Integration der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters in den Arbeitsprozess gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023
Gesetzesnummer
20009794
Dokumentnummer
NOR40190784
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