Lehrmittel
§ 6
§ 6. Die Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, haben insbesondere für nachstehende Lehrmittel Angaben über deren ausreichende Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität zu enthalten:
- 1. Vorschriftenmaterial,
- 2. Skripten,
- 3. Fachbroschüren,
- 4. Wand- und Bildtafeln,
- 5. Begleitpapiere,
- 6. Muster von Berichten gemäß § 11 Abs. 8 GGBG und
- 7. audiovisuelle Ausbildungsbehelfe wie Lichtbilder oder Filme.
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