§ 6 Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2003

Ausgangsmaterial für “Geprüftes Vermehrungsgut"

§ 6

Die Anforderungen für die Zulassung von Ausgangsmaterial für “Geprüftes Vermehrungsgut" sind im Anhang V festgelegt.

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