§ 6 FMA-GebV

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2004

§ 6

§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft. Sie ist auf zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens anhängige Verwaltungsverfahren nicht anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)