§ 6. Abgabenrechtliche Bestimmungen
Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.
Schlagworte
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2025
Gesetzesnummer
10009288
Dokumentnummer
NOR12118690
alte Dokumentnummer
N7196610567O
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