3. Hauptstück
Weitere Fahrgastrechte und sonstige Bestimmungen
1. Abschnitt
Weitere Fahrgastrechte Anwendungsbereich
§ 6.
Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 anzuwenden sind. Beförderungen im Stadtverkehr fallen nicht unter den Anwendungsbereich dieses Abschnittes.
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2024
Gesetzesnummer
20008278
Dokumentnummer
NOR40148436
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