§ 6 BRPCV

Alte FassungIn Kraft seit 02.2.2010

Inkrafttreten

§ 6

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden.

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