Messung der Prozesse
§ 6
§ 6. Die Messung der Prozesse umfasst:
- 1. Anzahl der von der BB-GmbH abgeschlossenen Verträge insgesamt und je Beschaffungsgruppe,
- 2. Anteil der Verträge, die mit kleineren und mittleren Unternehmungen abgeschlossen wurden,
- 3. Anzahl der geplanten Ausschreibungen,
- 4. Anzahl der anhängigen Vergabe-Rechtsmittelverfahren einschließlich der Geltendmachung daraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche und deren rechtskräftige Verfahrensergebnisse sowie
- 5. Anzahl der Leistungsstörungen sowie die sich aus solchen ergebenden Zivilverfahren und deren rechtskräftige Verfahrensergebnisse.
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