§ 6 BANU – V

Alte FassungIn Kraft seit 16.8.2010

Inkrafttreten

§ 6

Diese Verordnung tritt am 16. August 2010 in Kraft. Die Änderung der bestehenden Benützungsarten im Kataster auf die Benützungsarten und Nutzungen gemäß dieser Verordnung hat bis spätestens 1. Jänner 2011 zu erfolgen.

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