Prüfungsgebiete der Eignungsprüfung für Kollegs an
Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Kollegs an
Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
§ 6
§ 6. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung gemäß § 5 Abs. 5 abzulegen.
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