§ 6
(1) Die Ausbildung im Ausbildungsfach in für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrpraxen freiberuflich tätiger Ärzte für Allgemeinmedizin hat jedenfalls folgenden Umfang von Kenntnissen und Fertigkeiten zu vermitteln, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. Wahrnehmung der eigenständigen und spezifischen haus- und familienärztlichen Funktionen, insbesondere hinsichtlich der Betreuung der Familie in mehreren Generationen und allen Lebensabschnitten, des Einflusses von familiären und sozialen Faktoren und der Familie als diagnostisches und therapeutisches Umfeld;
- 2. allgemeinärztliche Beratung und Hausbesuche einschließlich Telefonberatung;
- 3. allgemeinärztliche Diagnostik und Therapie,
- Vorfelddiagnostik,
- Anamnese,
- Diagnostik samt Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes,
- Siebfunktion und Verteilerfunktion durch Kontaktaufnahme mit dem Patienten, Erkennung von gefährlichen Krankheitsverläufen, Grenzen der Kompetenz, gezielte Überweisung, Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, Abwägen der medizinischen oder sozialen Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung, medizinische Hauskrankenpflege, Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen,
- Verordnungsgrundsätze,
- Therapiegrundsätze, insbesondere symptomorientierte Soforttherapie, Patienteninformation, ärztliches Gespräch,
- Notfallversorgung, insbesondere Schockbekämpfung,
- chirurgische Maßnahmen,
- Langzeitbehandlung,
- Multimorbidität,
- Integrationsmaßnahmen hinsichtlich rechtlicher und sozialer Maßnahmen, Organisation der häuslichen Pflegegruppe bei Schwerkranken und Bettlägerigen unter Berücksichtigung der Familiendynamik, Koordinationsfunktion hinsichtlich der Steuerung der gesamten Diagnostik und Therapie, Abstimmung der einzelnen Maßnahmen aufeinander zwischen Patienten und anderen beteiligten Fachärzten;
- 4. Kenntnisse häufiger Beschwerden und Krankheiten in der Allgemeinpraxis samt Kriterien und Maßstäben für die Häufigkeitsverteilung, insbesondere häufige Symptome und Krankheiten, Divergenz zum Krankheitsspektrum in der Klinik, Krankheitskombinationen, häufige Krankheitsursachen;
- 5. Ärztliches Vorgehen unter den Bedingungen der Allgemeinpraxis hinsichtlich
- Erkrankungen der Atemwege,
- Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems,
- Erkrankung des Verdauungstraktes,
- psychisch, psychosozial und psychosomatisch bedingte Erkrankungen,
- Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates,
- infektiöse Erkrankungen,
- Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane,
- Erkrankungen des Nervensystems,
- onkologische Erkrankungen,
- Erkrankungen der Haut,
- Bluterkrankungen;
- 6. Aufgaben im sozialen Bereich, insbesondere
- Erkennung und Behandlung von arbeits- und umweltbedingten Erkrankungen,
- Beurteilung des Gesundheits- oder Krankheitszustandes, versicherungsrechtliche Fragen, Meldung eines begründeten Verdachts einer Berufskrankheit,
- Familienplanung, Impfungen, Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen,
- Gesundheitsberatung und gesundheitliche Aufklärung,
- primäre Prävention,
- sekundäre Prävention,
- Rehabilitation,
- Sterbebegleitung;
- 7. Organisation und Einrichtung einer Allgemeinpraxis, insbesondere Qualitätssicherung;
- 8. multidisziplinäre Koordination und Kooperation, insbesondere Orientierung über soziale Einrichtungen, Institutionen und Möglichkeiten der Rehabilitation, Zusammenarbeit mit Fachärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe;
- 9. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial-, Fürsorge- und Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde.
(2) Die Ausbildung im Ausbildungsfach Allgemeinmedizin in Einrichtungen, die der medizinischen Erstversorgung dienen, insbesondere in für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorien, in Ambulanzen von als Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anerkannten Krankenanstalten oder in vergleichbaren Einrichtungen, hat folgenden Umfang von Kenntnissen und Fertigkeiten zu vermitteln, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. allgemeinärztliche Diagnostik und Therapie,
- Vorfelddiagnostik,
- Anamnese,
- Diagnostik samt Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes,
- Siebfunktion und Verteilerfunktion durch Kontaktaufnahme mit dem Patienten, Erkennung von gefährlichen Krankheitsverläufen, Grenzen der Kompetenz, gezielte Überweisung, Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, Abwägen der medizinischen oder sozialen Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung, medizinische Hauskrankenpflege, Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen,
- Verordnungsgrundsätze,
- Therapiegrundsätze, insbesondere symptomorientierte Soforttherapie, Patienteninformation, ärztliches Gespräch,
- Notfallversorgung, insbesondere Schockbekämpfung,
- chirurgische Maßnahmen,
- Langzeitbehandlung,
- Multimorbidität,
- Integrationsmaßnahmen hinsichtlich rechtlicher und sozialer Maßnahmen, Organisation der häuslichen Pflegegruppe bei Schwerkranken und Bettlägerigen unter Berücksichtigung der Familiendynamik;
- Koordinationsfunktion hinsichtlich der Steuerung der gesamten Diagnostik und Therapie, Abstimmung der einzelnen Maßnahmen aufeinander zwischen Patienten und anderen beteiligten Fachärzten;
- 2. Aufgaben im sozialen Bereich, insbesondere
- Erkennung und Behandlung von arbeits- und umweltbedingten Erkrankungen,
- Beurteilung des Gesundheits oder Krankheitszustandes, versicherungsrechtliche Fragen, Meldung eines begründeten Verdachts einer Berufskrankheit,
- Familienplanung, Impfungen, Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen,
- Gesundheitsberatung und gesundheitliche Aufklärung,
- primäre Prävention,
- sekundäre Prävention,
- Rehabilitation;
- 3. multidisziplinäre Koordination und Kooperation, insbesondere Orientierung über soziale Einrichtungen, Institutionen und Möglichkeiten der Rehabilitation, Zusammenarbeit mit Fachärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe;
- 4. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial-, Fürsorge- und Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde.
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