§ 6 Anerkennung von Beförderungspapieren für bestimmte Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1987

§ 6.

Der CIM-Frachtbrief für Eilgut ist bei der Aufgabe von Stückgütern als Eilgut nach dem Internationalen Eisenbahn-Gütertarif Teil I (IGT I) zu verwenden und besteht aus fünf Teilen:

Blatt 1: Frachtbrieforiginal erhält der Empfänger

Blatt 2: Frachtkarte bleibt im Umbehandlungs- oder im

Bestimmungsbahnhof

Blatt 3: Empfangsschein bleibt im Bestimmungsbahnhof,

dient auch als Stellungspapier

für die Zollbehörden

Blatt 4: Frachtbriefdoppel erhält der Absender

Blatt 5: Versandschein bleibt im Versandbahnhof

Schlagworte

Umbehandlungsbanhof

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2025

Gesetzesnummer

10006815

Dokumentnummer

NOR12074354

alte Dokumentnummer

N5198613075L

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