§ 69 SchUG-BKV

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1997

Inkrafttreten

§ 69.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1997 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können schon vom Tag seiner Kundmachung an erlassen werden; sie dürfen frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)