Inkrafttreten
§ 69.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1997 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können schon vom Tag seiner Kundmachung an erlassen werden; sie dürfen frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
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