Geltungsbereich des Verfalls und der Einziehung
§ 65a.
Der Verfall und die Einziehung treffen alle Vermögenswerte und Gegenstände, die sich im Inland befinden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Geltungsbereich des Verfalls und der Einziehung
§ 65a.
Der Verfall und die Einziehung treffen alle Vermögenswerte und Gegenstände, die sich im Inland befinden.
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