§ 64 SanG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2002

5. Hauptstück

In-Kraft-Treten und Vollziehung In-Kraft-Treten

§ 64.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft.

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