§ 64 PostmarktG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2011

Inkrafttreten

§ 64.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(2) § 3 Z 6 und 7, § 6 Abs. 7, § 7, § 43, § 58 und § 59 Abs. 2 bis 5 treten mit dem auf den Tag der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

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