Anerkennung
§ 64
Die Paritätische Kommission hat über die Anerkennung eine Urkunde auszustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anerkennung
§ 64
Die Paritätische Kommission hat über die Anerkennung eine Urkunde auszustellen.
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