g) Namensführung und Bezeichnung der Betriebsstätten
§ 63.
(1) Gewerbetreibende, die natürliche Personen sind, haben zur äußeren Bezeichnung der Betriebsstätten und auf den Geschäftsurkunden ihren Familiennamen in Verbindung mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen zu verwenden; die verwendeten Vornamen müssen sich mit den der Behörde nachgewiesenen Vornamen decken. Bei Abgabe der Unterschrift im Geschäftsverkehr haben sich die Gewerbetreibenden zumindest des Familiennamens zu bedienen. Im übrigen Geschäftsverkehr, insbesondere in Ankündigungen, dürfen Abkürzungen des Namens oder andere Bezeichnungen verwendet werden, wenn diese Abkürzungen und Bezeichnungen kennzeichnungskräftig sind und wenn die Verwendung nicht in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, Verwechslungen oder Irreführungen herbeizuführen. Die Angabe lediglich eines Postfaches oder einer Telefonnummer ist aber nicht erlaubt.
(2) Gewerbetreibende, die juristische Personen und nicht in das Firmenbuch eingetragen sind, haben sich zur äußeren Bezeichnung der Betriebsstätten und bei Abgabe der Unterschrift im Geschäftsverkehr ihres gesetzlichen oder in den Statuten festgelegten Namens zu bedienen. Im übrigen gilt Abs. 1 sinngemäß.
(3) Für in das Firmenbuch eingetragene juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes gelten die Vorschriften des Abs. 1 sinngemäß für die Verwendung der Firma. Die Personengesellschaften des Handelsrechtes haben auch vor ihrer Eintragung in das Firmenbuch die von ihnen gewählte Firma zu gebrauchen. Natürliche Personen, die Inhaber einer in das Firmenbuch eingetragenen Firma sind, können entweder die Firma oder den Familiennamen und Vornamen verwenden.
(4) Änderungen des Namens oder der Firma sind innerhalb von vier Wochen der Behörde (§ 345 Abs. 2) anzuzeigen; bei Änderungen von bereits im Firmenbuch eingetragenen Firmen beginnt die Frist mit der Eintragung der Änderung in das Firmenbuch zu laufen.
Schlagworte
Firma
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2023
Gesetzesnummer
10006402
Dokumentnummer
NOR12077493
alte Dokumentnummer
N5199112317H
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